| Hier finden Sie in Kürze Informationen über die Kreisverbindungslehrer. Was ist/macht ein Kreisverbindungslehrer? Die Mitglieder des Kreisschülerrats können zur Unterstützung ihrer Arbeit bis zu 3 Kreisverbindungslehrer wählen. Diese werden in der Regel aus der Gruppe der Schulverbindungslehrer des Kreises gewählt. Diese gewählten Personen haben dann das Recht, an den Sitzungen des Kreisschülerrates mit beratender Stimme teilzunehmen. Den Mitgliedern des Kreisschülerrates bleibt es aber unbenommen, diese Personen im Rahmen der Geschäftsordnung ganz oder teilweise auszuschließen. Die Arbeit als Kreisverbindungslehrer (KVL) kostet Zeit. Dieser Tatsache wird vom Verordnungsgeber durch eine Stundenentlastung Rechnung getragen. Die neu gewählten KVL müssen auf dem Dienstweg das zuständige Staatliche Schulamt über ihr Amt informieren. Dann wird die Stundenentlastung schnellstmöglich wirksam, das bedeutet konkret, sie unterrichten zwei Stunden weniger und können diese Zeit für die KSV aufwenden. Zusätzlich sind sie berechtigt, ihre Reisekosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz abzurechnen, wenn die Fahrt für ihre Tätigkeit als KVL notwendig war. Neben der Beratung der Mitglieder des Kreisschülerrats sollten die KVL die Arbeit der Schulverbindungslehrer unterstützen. Mit Genehmigung des Staatlichen Schulamtes haben sie sogar die Möglichkeit, gemeinsame Treffen während der Unterrichtszeit durchzuführen. Zitat aus: "KSR zum Nachschlagen" Redaktion Durchblick, Februar 98 |
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